Landesregierung darf die Kritik am Bildungssystem nicht länger ignorieren und muss sich endlich dem Handlungsbedarf stellen

Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ wird am 30. September um 16.00 Uhr weitere ca. 2.700 Bögen mit ca. 12.500 Unterschriften für das Volksbegehren an die Landeswahlleiterin übergeben. Das Landesverfassungsgericht hatte in einer Eilentscheidung diese zusätzliche Sammlung über den von der Landesregierung vorgegebenen Abgabetermin hinaus bewilligt. Damit liegen nun insgesamt ca. 76.800 Unterschriften für das Volksbegehren vor.

Auch wenn das notwendige Quorum verfehlt wurde, zeigt die Zahl der Unterschriften eine große Unzufriedenheit mit dem Ausmaß des Personalmangels in Sachsen-Anhalts Schulen. Das Bündnis fordert alle politisch Verantwortlichen auf, diese deutliche Meinungsäußerung, auch im Hinblick auf die kommende Landtagswahl, nicht zu ignorieren. Das Bündnis wird weiterarbeiten und Ansprechpartner für Eltern, Schüler*innen und Beschäftigte in den Schulen sein.

Thomas Jaeger, Sprecher des Bündnisses vom Landeselternrat, formulierte als Bilanz der Sammlung: „Wenn ich die Zahl der Unterschriften betrachte, die uns jetzt nach dem Beginn des Schuljahres erreicht haben, so bin ich davon überzeugt, dass wir Erfolg gehabt hätten, wenn uns Corona nicht im März den Wind aus den Segeln genommen, die Dynamik der Sammlung unterbrochen und engagierte Eltern in hohem Maße für das häusliche Unterstützen des Distanzunterrichts okkupiert hätte.“

Das Bündnis zeigte sich überzeugt, dass die Schwächen des Bildungssystems in Sachsen- Anhalt durch die Pandemie und die damit verbundenen akuten Probleme nur kurzzeitig in den Hintergrund gedrängt wurden. Der Mangel an pädagogischem Personal stand im Frühjahr durch den Distanzunterricht nicht im Vordergrund, jetzt mit Beginn des neuen Schuljahres tritt er jedoch wieder offen zu Tage. Die Unterrichtsversorgung liegt ein weiteres Mal unter der des vorherigen Schuljahres, in vielen Klassen finden ganze Unterrichtsfächer nicht mehr statt, ganze Schultage fallen aus. Das Bildungsministerium reagiert konzept- und hilflos, durch Kürzungen von Unterricht – wie an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen – und durch Arbeitszeitverlängerungen und damit mehr Druck auf die vorhandenen Lehrkräfte. Eltern werden bei Unterrichtsausfall vertröstet und gebeten, doch selbst mal nach möglichen Lehrkräften zu suchen.

„Corona hat verdeutlicht, dass unsere Schulen für die Zukunft nicht gerüstet sind. Qualifiziertes Personal wird an den Schulen dringender denn je gebraucht. Es reicht nicht, zu warten, bis die Katastrophe da ist, um dann festzustellen, dass man außer Unterrichtsausfall und -kürzung nichts mehr tun kann. Beispielsweise steigen derzeit die Schülerzahlen in Sachsen-Anhalts Grundschulen. Jetzt ist die Zeit, um mithilfe des von uns vorgeschlagenen Personalschlüssels den Pädagogenbedarf in vier Jahren an den weiterführenden Schulen zu prognostizieren und genügend Lehrkräfte und Seiteneinsteiger auszubilden“, sagte Annette Kirstein, Mitgründerin der Elternrat-Initiative „Bildung in Not“.

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Notstandsgebiet Bildung

Wegen des schlechten Abschneidens Sachsen-Anhalts beim aktuellen Bildungsmonitor schlagen Wirtschaft und Opposition Alarm.

Volksstimme 18.08.2020 – Alexander Walter, Foto Patrick Pleul

Magdeburg l Überalterte Kollegien, schlechte Betreuungsschlüssel in Kitas und Unis – angesichts der schlechten Noten für Sachsen-Anhalt im aktuellen Bildungsmonitor warnen die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände im Land vor Standortnachteilen:

Dass etwa 11,4 Prozent der Schüler des Jahrgangs 2017/18 keinen Abschluss erreichten, sei ein „Armutszeugnis für das Bildungssystem“, sagte Arbeitgeberpräsident Klemens Gutmann.

Ausbildungsfirmen investierten viel, um Wissensdefizite auszugleichen. „Dauerhaft können Sachsen-Anhalts Unternehmen aber nicht der Reparaturbetrieb der anhaltenden Probleme der Schulpolitik sein.“

„Die Ergebnisse sind hoffentlich ein deutliches Signal an unsere bildungspolitisch Verantwortlichen, zukünftig besser zu werden“, ergänzte er.

Sachsen-Anhalt auf dem letzten Platz

Sachsen-Anhalt war in der am Freitag veröffentlichten Vergleichsstudie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) auf den letzten Platz alle Bundesländer abgerutscht. Die Studie untersuchte 93 Indikatoren. Sie sollen Auskunft darüber geben, wie gut Bildungseinrichtungen von der Kita über die Schulen bis zur Hochschule zu Wachstum und Wohlstand beitragen – etwa durch Sicherung des Fachkräfte-Nachwuchses.

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Sachsen-Anhalt Letzter im Bildungsmonitor

Im landesweiten Bildungsmonitor ist Sachsen-Anhalt auf den letzten Platz gerutscht, kann aber in einigen Bereichen gut abschneiden.

Volksstimme 14.08.2020 – Foto Caroline Seidel

Berlin/Magdeburg (dpa) l Mathe-Leistungen top, Lehrerausstattung flop: Sachsen-Anhalt hat sich in einem jährlichen Ranking zu Bildungsfragen verschlechtert und ist auf den letzten Platz abgerutscht.

Das Land verliert im neuen Bildungsmonitor im Vergleich zum Vorjahr vier Plätze, wie die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) am Freitag in Berlin mitteilte. Auf den Spitzenplätzen stehen Sachsen, Bayern und Thüringen. Am Ende der Tabelle rangieren neben Sachsen-Anhalt auch Bremen und Brandenburg.

Defizite in digitaler Ausstattung

Aus Sicht der Autoren der Studie verschärft die Corona-Pandemie bundesweit die bereits länger bestehenden Schwierigkeiten im Bildungssystem. “Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass das Bildungssystem in Deutschland, besonders im Bereich der digitalen Ausstattung, massive Defizite aufweist”, sagte INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr laut einer Mitteilung. Auch die Lehrkräfteknappheit und mangelnde Teilhabechancen würden offenbar.

Der Bildungsmonitor analysiert auch die Pläne der Länder, um den Unterricht im neuen Schuljahr trotz Corona-Pandemie abzusichern. Es müssten Konzepte vermittelt werden, ab welcher Infektionsschwelle auf Kreisebene vom Regelbetrieb auf gesteigerte Vorsichtsmaßnahmen mit Lernen zuhause oder digitalem Unterricht umgestellt werde, verlangte Axel Plünnecke, der als Professor am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die Studie leitete. Die Ranking- Spitzenreiter Sachsen und Bayern hätten solche Konzepte frühzeitig kommuniziert.

Engpass an Lehrkräften

Auch für Sachsen-Anhalt bewerten die Studienmacher prinzipiell positiv, dass das Ministerium verschiedene Szenarien für einen Unterricht trotz möglicher neuer Corona-Ausbrüche vorbereitet. Das Bundesland weise für den Fernunterricht mit digitalen Angeboten jedoch ungünstige Voraussetzungen auf, urteilten sie.

Für den Fernunterricht bestehe Ausbaubedarf in ländlichen Regionen beim Zugang zum schnellen Internet. Beim Präsenzunterricht schlage der Engpass an Lehrkräften negativ zu Buche.

Zusätzlich bekam Sachsen-Anhalt für den überdurchschnittlich hohen Altersschnitt bei den Lehrkräften schlechte Noten, der nirgendwo höher sei. In den Kitas ist der Betreuungsschlüssel laut der Untersuchung vergleichsweise schlecht. So müsse jede Erzieherin rechnerisch 8,2 Kinder betreuen. Bundesweit liegt dieser Schnitt bei 5,9 Kindern je Betreuerin.

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Volksbegehren geht in die Verlängerung und vor das Landesverfassungsgericht

Foto: Martin Heinlein

Nach einer landesweit erfolgreichen Unterschriftensammel-Aktion am vergangenen Wochenende weist das Bündnis „Den Mangel Beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ darauf hin, dass auf jeden Fall noch bis zum 18. August Unterschriften für die Änderung des Schulgesetzes gesammelt werden können. Die ursprüngliche Frist wäre am heutigen Dienstag ausgelaufen. Die Landesregierung hat jedoch aufgrund der Corona-Pandemie eine Verlängerung der Sammlung genehmigt. Die Verlängerung ist viel zu kurz, findet das Bündnis und bringt noch in dieser Woche die Angelegenheit vor das Landesverfassungsgericht.

Seit dem 8. Januar 2020 sammelt das Bündnis Unterschriften für einen festen Personalschlüssel für Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen im Schulgesetz. Da die Eintragungsfrist sechs Monate beträgt, wäre sie mit dem heutigen Tag zu Ende gewesen. Die Corona-Pandemie hat jedoch ein aktives Sammeln auf Straßen und u.a. bei Volksfesten vollständig verhindert, die Bögen hätten nur zu Hause ausgefüllt werden können. Das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) regelt die Behandlung solcher Krisensituationen nicht, und die Landesregierung war nicht bereit, das VAbstG entsprechend anzupassen bzw. zu ändern. Stattdessen hat die „verfassungsgemäße Auslegung“ des VAbstG durch die Landesregierung ergeben, dass die Eintragungsfrist um 42 Tage bis zum 18. August verlängert wird und man ab dem 4. Mai schon wieder uneingeschränkt öffentlich hätte sammeln können. Das Bündnis bestreitet dies und wird noch in dieser Woche Klage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen, um die Auslegung der Landesregierung überprüfen zu lassen. Die Folge könnte sein, dass die Frist um weitere vier Wochen bis Mitte September verlängert wird. Erst die 7. Corona- Eindämmungsverordnung vom 30. Juni 2020 lässt offiziell Informations-Veranstaltungen für Volksbegehren zu.

„Das erfolgreiche Unterschriftensammel-Wochenende hat unsere Auffassung aufs Neue bestätigt, dass man das Vorhaben erklären muss, um Menschen zu überzeugen. Dazu kommen die zusätzlichen Hürden, dass die Unterschriften schriftlich, eigenhändig und auf Papier getätigt werden müssen. Online-Unterschriften erlaubt das Gesetz leider nicht. Außerdem muss für jede Meldebehörde ein separater Unterschriftsbogen geführt werden, sonst sind die Unterschriften ungültig. Es gab in den Gesprächen auf der Straße sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung“, sagte Dr. Annette Kirstein, Mitbegründerin der Elternrat- Initiative „Bildung in Not“.

Auf die Frage mancher Bürger, ob nach einem erfolgreichen Volksbegehren denn auch genügend Personal für eine Einstellung zur Verfügung stehe, antwortete Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW: „Es geht doch vor allem darum, den Mangel sichtbar zu machen, ein Planungsinstrument für die Lehrkräfteausbildung zu schaffen und zu verhindern, dass im Bildungsministerium still und heimlich Bedarfe immer weiter gekürzt werden. Wie beim Kinderförderungsgesetz sollen die Personalschlüssel auch in den Schulen der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.“

Das Bündnis wird weiter sammeln. „Das nächste landesweite Sammelwochenende ist für den 7. und 8. August 2020 geplant, wo wir noch einmal auf große Resonanz hoffen. Wir bitten trotzdem jetzt schon alle, die noch ausgefüllte Listen zu Hause haben, diese an die Sammelstellen zu schicken, damit wir zählen und dokumentieren können“, ergänzte Gerth.

Es geht weiter, trotz Behinderung durch Corona und die Landesregierung

Das Bündnis hatte aufgrund des Corona-Lockdowns bei Ministerpräsident Haseloff eine Verlängerung der Frist für die Sammlung der Unterschriften beantragt, da es in der Zeit ab dem 18. März 2020 wesentliche Kontaktbeschränkungen gab. Die Antwort, die mit dem Innenministerium abgestimmt ist, war für das Bündnis mehr als enttäuschend. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung damit einen weiteren Versuch unternimmt, das Volksbegehren vom Tisch zu bekommen.
Gleichzeitig werden aus dem Bildungsministerium Pläne bekannt, die Unterrichtsstunden für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen an der Öffentlichkeit vorbei zu kürzen. Genau das sollte mit dem Volksbegehren verhindert werden.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Sammelfrist des Volksbegehrens als Ausgleich für die Kontakteinschränkungen in der Corona-Krise um nur sechs Wochen bis zum 18. August 2020 zu verlängern, ist aus Sicht des Bündnisses mehr als unverhältnismäßig. Die Verlängerungszeit ist damit wesentlich kürzer als die gesamte Zeit des Lockdowns. Nach dem Schreiben der Landesregierung wäre ein Sammeln von Unterschriften zwischen dem 16. und 23. März 2020 sowie seit dem 4. Mai 2020 uneingeschränkt möglich gewesen. Diese Einschätzung ist aus Sicht des Bündnisses gänzlich weltfremd und beschneidet massiv das demokratische Recht auf die Durchführung eines Volksbegehrens. Dr. Annette Kirstein, Mitbegründerin der Elternrat-Initiative „Bildung in Not“, sagte: „Schon die Forderung, 1,5 Meter Abstand zu halten, machte praktisch unmöglich, Menschen anzusprechen und an Ständen zu sammeln. Hinzu kommt die Stimmung in der Bevölkerung, die mit dem Beschluss zur Schließung aller Kitas und Schulen bereits am 16. März für die massive Ansteckungsgefahr in höchstem Maße sensibilisiert und alarmiert war.“ Aus ihrer Sicht war damit die Akzeptanz, sich in einer solchen Bedrohungssituation an einer Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zu beteiligen, massiv beeinträchtigt. Alle Infoveranstaltungen waren zu diesem Zeitpunkt schon abgesagt.

Das Bündnis fordert eine realistische Fristverlängerung für den Zeitraum einschließlich der Geltung der 5. Corona-Eindämmungsverordnung, also bis zum 27. Mai. Daher will das Bündnis die Verfassungskonformität der unangemessen kurzen Verlängerungsfrist vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen.

Derzeit bereitet das Bildungsministerium einen Erlass vor, durch den die Unterrichtsstunden für die Schüler*innen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen massiv beschnitten werden sollen. Begründet wird die Kürzung mit dem derzeitigen Mangel an Lehrkräften und der mangelnden Unterrichtsversorgung gerade an diesen Schulformen. „Das genau ist das Anliegen des Volksbegehrens, dass solche Kürzungen nicht mehr in Organisationserlassen des Bildungsministeriums und in aller Heimlichkeit erfolgen dürfen.

Die Personalzuweisungen für die Schulen müssen gesetzlich festgelegt werden, damit sie der Kontrolle durch das Parlament unterliegen und öffentlich diskutiert werden können“, kommentierte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, den bekannt gewordenen Erlass. Geplant ist vom Ministerium für Bildung, an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen in fast allen Fächern die Stundentafel zu verkürzen, Klassenleitungs- und Förderstunden zu streichen und die schülerbezogene Stundenzuweisung vor allem für die größeren Schulen einzuschränken.

Nicht zuletzt diese Erlassänderung, aber auch die stetigen Versuche der Landesregierung, das Volksbegehren zu torpedieren, haben das Bündnis bewogen, noch einmal deutlich zu bekräftigen, dass die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren auf jeden Fall weitergeht.

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Fristverlängerung von nur 42 Tagen ist inakzeptabel und schränkt demokratische Rechte ein

Die Ankündigung der Landesregierung, die Eintragungsfrist für das laufende Volksbegehren „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ nur um 42 Tage zu verlängern, ist für das Bündnis aus Eltern-, Schüler- und Lehrerorganisationen sowie Gewerkschaften und der Partei Die LINKE inakzeptabel. Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte verfassungskonforme Auslegung des Volksabstimmungsgesetzes kann aus der Sicht des Bündnisses nur dazu führen, die Frist für die Eintragungen für die gesamte Zeit der Geltung der bisherigen Eindämmungsverordnungen vom 18. März 2020 bis voraussichtlich 1. Juni 2020 – also um 76 Tage – zu verlängern. Alles andere könnte vom Bündnis nicht akzeptiert werden und hätte höchstwahrscheinlich einen Gang vors Verfassungsgericht zur Folge.

Die Landesregierung ist offenbar der Auffassung, dass wesentliche Einschränkungen für die Durchführung des Volksbegehrens nur für die Zeit der individuellen Kontaktbeschränkungen für mehr als zwei Personen gegeben gewesen wären, die durch die 2. – 4. Eindämmungsverordnung bis zum 3. Mai verfügt wurden. Deshalb will sie die Frist nur um 42 Tage verlängern.

Dies geht an der gesellschaftlichen Realität und der Art von Unterschriftensammlungen für ein Volksbegehren völlig vorbei. Um dieses demokratische Verfassungsrecht wahrnehmen zu können, sind die Initiatoren zwingend darauf angewiesen, Menschen direkt anzusprechen, Info-Veranstaltungen, u.a. in Schulen, und Info-Stände durchzuführen sowie größere Veranstaltungen wie Märkte, Feste und Sportveranstaltungen zu nutzen.

Dies alles ist seit der Geltung der 1. Eindämmungsverordnung ab dem 18. März 2020 bis heute nicht möglich. Ministerpräsident Haseloff schrieb an das Bündnis, dass bereits seit dem 4. Mai 2020 wieder Unterschriften flächendeckend hätten gesammelt werden können, u.a. durch das Auslegen von Eintragungslisten in Geschäften, Praxen, Apotheken oder bei Frisören. Das halten die Vertreter*innen des Bündnisses für unrealistisch und weltfremd.

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Corona-Krise schränkt Unterschriftensammlung für das Volksbegehren ein – Bildungsbündnis versucht Verlängerung der Eintragungsfrist zu erwirken

Die Corona-Krise verhindert fast vollständig alle Möglichkeiten zur aktiven Unterschriftensammlung für das Volksbegehren. Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ regt deshalb eine Fristverlängerung für die Sammlung an. Eine schnelle Entscheidung würde den Bürger*innen, dem Bündnis und der Politik Klarheit für das weitere Vorgehen verschaffen.

Nachdem sich das Bündnis vor einigen Wochen vorsichtig optimistisch äußern konnte, gerät die Unterschriftensammlung durch die Corona-Krise enorm ins Stocken. Öffentliche Sammlungen auf der Straße, vor Einkaufszentren oder bei großen Veranstaltungen sind derzeit nicht möglich. Viele Bürger*innen fragen beim Bündnis nach, wie es mit dem Volksbegehren weitergeht. Das Bündnis hat sich deshalb vorletzte Woche an Ministerpräsident Haseloff gewandt, um eine Fristverlängerung zu erreichen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Da die Eintragungsfrist für das Volksbegehren nach dem Volksabstimmungsgesetz auf 6 Monate begrenzt ist, geht uns derzeit unwiederbringlich Zeit verloren, die wir objektiv nicht im vollen Umfang für die Wahrnehmung unseres Verfassungsrechts nutzen können.“ Bisher steht die Antwort auf das Schreiben an Ministerpräsident Haseloff aus.

Thomas Jaeger, Sprecher des Landeselternrates für das Bündnis, betonte: „Dem Bildungsbereich und insbesondere den Schulen wird in Zukunft ein noch höherer Stellenwert zukommen. Das Bündnis sieht sich mit seinem Volksbegehren für mehr Personal daher bestätigt. Die jetzt noch möglichen Sammlungen im familiären Umfeld können große öffentliche Aktionen jedoch nicht ausgleichen. Eine Verlängerung der Frist wäre ein klares Bekenntnis zu diesem demokratischen Grundrecht.“

Darüber hinaus hat die Fraktion „DIE LINKE“ am letzten Montag eine Gesetzesinitiative im Landtag eingebracht, um eine Öffnungsklausel für die Fristen im Volksabstimmungsgesetz bei Naturkatastrophen, Überschwemmungen und Pandemien zu erreichen. Der Landtag wollte sich jedoch in der vergangenen Woche nicht äußern. Daher ist derzeit unklar, ob und wie die Landesregierung ohne eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes reagieren will.

Das Bündnis appelliert eindringlich an die politisch Verantwortlichen, sich schnell um die faktische Durchsetzung des demokratischen Verfassungsrechts auf Durchführung eines Volksbegehrens zu bemühen.

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Volksbegehren macht Fortschritte – trotz Gegenwinds!

Nach zwei Monaten, in denen vor allem Zehentausende Materialien im ganzen Land verteilt und erste Unterschriften gesammelt wurden, zeigt sich das Bündnis vorsichtig optimistisch, die vorgeschriebene Zahl der Unterschriften zu erreichen. Es gibt viel Interesse und Nachfragen nach den Unterschriftenbögen. Derzeit sind viele Sammler*innen unterwegs. Nichtsdestotrotz müssen die Anstrengungen verstärkt werden. Das Bündnis wird zunehmend mehr Straßensammlungen anbieten, um jeder Bürger*in die Gelegenheit zur Unterschrift zu geben.

Eine erste Auswertung von knapp 10.000 Unterschriften hat gezeigt, dass leider bestimmte Fehler auftreten, die wahrscheinlich zur Ungültigkeit von Eintragungen führen werden. Das Bündnis bittet deshalb noch einmal darum, alle geforderten Angaben (z.B. das Geburtsdatum aber auch die Wohnadresse) vollständig und leserlich einzutragen und die Eintragung der jeweiligen Meldebehörde auf jeder Liste zu beachten, damit wirklich jede Unterschrift zählt.

Das Landesschulamt hatte zwischenzeitlich versucht, mit einem Brief an alle Schulen die Unterschriftensammlung massiv zu stören, was zunächst zu einer Verunsicherung über die Wahrnehmung demokratischer Rechte bei Eltern und Beschäftigten geführt hat.

Das Bündnis betont deshalb ausdrücklich, dass die Eltern das Volksbegehren uneingeschränkt unterstützen und dafür auch Zusammenkünfte in der Schule nutzen können. Die Tagesordnung einer Zusammenkunft der Eltern obliegt der Abstimmung zwischen den Eltern selbst. Einladungen und Informationen an die Elternvertreter*innen dürfen nicht durch die Schulen zurückgehalten werden.

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Startschuss zur Unterschriftensammlung für mehr Schul-Personal

Ab dem 8. Januar 2020 können sich die Menschen in Sachsen-Anhalt aktiv für eine Verbesserung der Personalausstattung an den Schulen einsetzen. Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ hat ein Volksbegehren auf den Weg gebracht, das durch verbindliche Personalschlüssel eine verlässliche Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen an den Schulen sicherstellen soll. Innerhalb eines halben Jahres müssen etwa 170.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus Sachsen-Anhalt gesammelt werden, damit der vorgeschlagene Gesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung gestellt wird.

Dafür wurden heute von Vertreter*innen des Bündnisses die Unterschriftsbögen vorgestellt, der Zeitplan erläutert und die Wichtigkeit von verbindlichen Personalschlüsseln im Schulgesetz dargestellt.

Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt und Sprecherin im Bündnis, unterstrich die Bedeutung eines erfolgreichen Volksbegehrens für eine positive Entwicklung an den Schulen: „Überall im Land stöhnen die Schulen über großen Personalmangel. Natürlich liegt das auch daran, dass es keine verlässlich vorgegebenen Zahlen für die Ausstattung des Schulsystems bei einer bestimmten Schülerzahl gibt. Das ermöglicht dem Bildungsminister und der Landesregierung, die Bedarfe willkürlich zu kürzen, den Mangel umzuverteilen sowie zukünftige Ausbildungs- und Einstellungszahlen kleinzurechnen. Unser Gesetzentwurf macht mit diesen unverantwortlichen Spielereien Schluss. Er schreibt feste Größen für das so dringend benötigte Personal vor. Davon werden zukünftige Schülergenerationen deutlich profitieren.“

Annette Kirstein, Mitinitiatorin der Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ und Vertreterin des Bündnisses, ergänzte: „Seit zehn Jahren steigen in Sachsen-Anhalt die Schülerzahlen. Seit fünf Jahren stehen immer weniger Lehrer vor immer mehr Schülern.“ Verbindliche Personalschlüssel im Schulgesetz hätten diesen gravierenden Lehrermangel rechtzeitig verhindert. Die im Volksbegehren angestrebten Personalschlüssel gälten landesweit und schulformbezogen. „Keine Schule muss aufgrund des Personalschlüssels geschlossen werden“, so Kirstein. Entscheidend sei lediglich, wie viele Pädagogen für alle Schüler in einer Schulform zur Verfügung stehen. „Die Anzahl an Schulen pro Schulform ist für das Erreichen des landesweiten Personalschlüssels vollkommen irrelevant.“

Thomas Jaeger als Sprecher des Bündnisses für den Landeselternrat Sachsen-Anhalt formulierte die Sicht vieler Eltern: „Turnhallenpädagogik, Zusammenlegungs- und Beaufsichtigungsmanagement in unseren Schulen sowie durch Unterrichtsausfall durchlöcherte Stundenpläne müssen wieder ein Tabu werden.“

Der frisch wiedergewählte Vorsitzende des Landeselternrates, Matthias Rose, ergänzte:„Wir stehen an den Schulen vor einer Situation des Personalmangels, die man sich noch vor wenigen Jahren so nicht hätte vorstellen können. Insofern sehe ich zumindest auf die Zahl der erforderlichen Unterschriften voller Optimismus. Die Eltern und Großeltern unserer Schüler, aber auch die Wirtschaft unseres Landes wollen diese Situation so nicht länger hinnehmen. Dennoch betrachten wir die Sammlung der Unterschriften mit ihren Formalien und dem engen Zeitfenster mit dem nötigen Ernst.“

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Volksbegehren kann aktiv für Verbesserungen an den Schulen wirken

Mit Ablauf der Einspruchsfrist heute Nacht gilt das Volksbegehren für eine Änderung des Schulgesetzes formal als zulässig. Damit kann die Unterschriftensammlung am 8. Januar 2020 offiziell beginnen. Binnen eines halben Jahres müssen dann 9 Prozent der Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt schriftlich ihre Unterstützung des Anliegens dokumentieren. Ziel ist eine bessere personelle Ausstattung der Schulen und klarere Plangrößen für die Ausbildung und Einstellung.

Stellvertretend für das Bündnis erklärte Thomas Jaeger vom Landeselternrat: „Mit dem Ablauf der Frist haben wir heute die Gewissheit, dass unsere bisherigen Mühen nicht umsonst waren. Für die weitere Arbeit und den Erfolg des Volksbegehrens sind wir zuversichtlich. Angesichts des gegenwärtigen Mangels an den Schulen muss sich die Situation für die Kinder, Eltern und Pädagogen deutlich verbessern. Ab Januar haben alle Wahlberechtigten die Chance, sich aktiv für diese Verbesserungen einzusetzen.“ Dabei betonte er auch, dass sich das Bündnis Gesprächen mit dem Kabinett nicht verschließen werde. Eine bewusste Übertreibung der Folgen des Volksbegehrens sei dafür jedoch wenig förderlich und könne einer zukünftigen guten Versorgung der Schulen nur schaden.

Mitte Oktober hatte das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunftgeben!“ dem Ministerium für Inneres und Sport etwa 6.500 Unterstützungsunterschriften überreicht. Nach deren Prüfung und Annahme ist nun klar, dass Anfang des kommenden Jahres offiziell der Startschuss für die eigentliche Unterschriftensammlung fallen kann. Mit der geplanten Änderung sollen im Schulgesetz des Landes verbindliche Personalschlüssel für die Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen festgeschrieben werden. Als Orientierungsgrößen wurden dabei die Unterrichtsversorgung und personelle Ausstattung der Schuljahre 2009 bis 2013 gewählt. Die seitdem erfolgten quantitativen Einbußen, die allen Kindern, Eltern und Beschäftigten zu schaffen machen, würden damit lediglich zurückgenommen.

Kommen innerhalb von sechs Monaten etwa 170.000 gültige Unterschriften zusammen, muss der Gesetzesvorschlag im Landtag behandelt werden. Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf nicht unverändert an, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Es wäre erst der zweite Volksentscheid in der Geschichte des Landes.

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