Volksbegehren geht in die Verlängerung und vor das Landesverfassungsgericht

Foto: Martin Heinlein

Nach einer landesweit erfolgreichen Unterschriftensammel-Aktion am vergangenen Wochenende weist das Bündnis „Den Mangel Beenden! Unseren Kindern Zukunft geben!“ darauf hin, dass auf jeden Fall noch bis zum 18. August Unterschriften für die Änderung des Schulgesetzes gesammelt werden können. Die ursprüngliche Frist wäre am heutigen Dienstag ausgelaufen. Die Landesregierung hat jedoch aufgrund der Corona-Pandemie eine Verlängerung der Sammlung genehmigt. Die Verlängerung ist viel zu kurz, findet das Bündnis und bringt noch in dieser Woche die Angelegenheit vor das Landesverfassungsgericht.

Seit dem 8. Januar 2020 sammelt das Bündnis Unterschriften für einen festen Personalschlüssel für Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen im Schulgesetz. Da die Eintragungsfrist sechs Monate beträgt, wäre sie mit dem heutigen Tag zu Ende gewesen. Die Corona-Pandemie hat jedoch ein aktives Sammeln auf Straßen und u.a. bei Volksfesten vollständig verhindert, die Bögen hätten nur zu Hause ausgefüllt werden können. Das Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) regelt die Behandlung solcher Krisensituationen nicht, und die Landesregierung war nicht bereit, das VAbstG entsprechend anzupassen bzw. zu ändern. Stattdessen hat die „verfassungsgemäße Auslegung“ des VAbstG durch die Landesregierung ergeben, dass die Eintragungsfrist um 42 Tage bis zum 18. August verlängert wird und man ab dem 4. Mai schon wieder uneingeschränkt öffentlich hätte sammeln können. Das Bündnis bestreitet dies und wird noch in dieser Woche Klage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen, um die Auslegung der Landesregierung überprüfen zu lassen. Die Folge könnte sein, dass die Frist um weitere vier Wochen bis Mitte September verlängert wird. Erst die 7. Corona- Eindämmungsverordnung vom 30. Juni 2020 lässt offiziell Informations-Veranstaltungen für Volksbegehren zu.

„Das erfolgreiche Unterschriftensammel-Wochenende hat unsere Auffassung aufs Neue bestätigt, dass man das Vorhaben erklären muss, um Menschen zu überzeugen. Dazu kommen die zusätzlichen Hürden, dass die Unterschriften schriftlich, eigenhändig und auf Papier getätigt werden müssen. Online-Unterschriften erlaubt das Gesetz leider nicht. Außerdem muss für jede Meldebehörde ein separater Unterschriftsbogen geführt werden, sonst sind die Unterschriften ungültig. Es gab in den Gesprächen auf der Straße sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung“, sagte Dr. Annette Kirstein, Mitbegründerin der Elternrat- Initiative „Bildung in Not“.

Auf die Frage mancher Bürger, ob nach einem erfolgreichen Volksbegehren denn auch genügend Personal für eine Einstellung zur Verfügung stehe, antwortete Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW: „Es geht doch vor allem darum, den Mangel sichtbar zu machen, ein Planungsinstrument für die Lehrkräfteausbildung zu schaffen und zu verhindern, dass im Bildungsministerium still und heimlich Bedarfe immer weiter gekürzt werden. Wie beim Kinderförderungsgesetz sollen die Personalschlüssel auch in den Schulen der parlamentarischen Kontrolle unterliegen.“

Das Bündnis wird weiter sammeln. „Das nächste landesweite Sammelwochenende ist für den 7. und 8. August 2020 geplant, wo wir noch einmal auf große Resonanz hoffen. Wir bitten trotzdem jetzt schon alle, die noch ausgefüllte Listen zu Hause haben, diese an die Sammelstellen zu schicken, damit wir zählen und dokumentieren können“, ergänzte Gerth.