Es geht weiter, trotz Behinderung durch Corona und die Landesregierung

Das Bündnis hatte aufgrund des Corona-Lockdowns bei Ministerpräsident Haseloff eine Verlängerung der Frist für die Sammlung der Unterschriften beantragt, da es in der Zeit ab dem 18. März 2020 wesentliche Kontaktbeschränkungen gab. Die Antwort, die mit dem Innenministerium abgestimmt ist, war für das Bündnis mehr als enttäuschend. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung damit einen weiteren Versuch unternimmt, das Volksbegehren vom Tisch zu bekommen.
Gleichzeitig werden aus dem Bildungsministerium Pläne bekannt, die Unterrichtsstunden für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen an der Öffentlichkeit vorbei zu kürzen. Genau das sollte mit dem Volksbegehren verhindert werden.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Sammelfrist des Volksbegehrens als Ausgleich für die Kontakteinschränkungen in der Corona-Krise um nur sechs Wochen bis zum 18. August 2020 zu verlängern, ist aus Sicht des Bündnisses mehr als unverhältnismäßig. Die Verlängerungszeit ist damit wesentlich kürzer als die gesamte Zeit des Lockdowns. Nach dem Schreiben der Landesregierung wäre ein Sammeln von Unterschriften zwischen dem 16. und 23. März 2020 sowie seit dem 4. Mai 2020 uneingeschränkt möglich gewesen. Diese Einschätzung ist aus Sicht des Bündnisses gänzlich weltfremd und beschneidet massiv das demokratische Recht auf die Durchführung eines Volksbegehrens. Dr. Annette Kirstein, Mitbegründerin der Elternrat-Initiative „Bildung in Not“, sagte: „Schon die Forderung, 1,5 Meter Abstand zu halten, machte praktisch unmöglich, Menschen anzusprechen und an Ständen zu sammeln. Hinzu kommt die Stimmung in der Bevölkerung, die mit dem Beschluss zur Schließung aller Kitas und Schulen bereits am 16. März für die massive Ansteckungsgefahr in höchstem Maße sensibilisiert und alarmiert war.“ Aus ihrer Sicht war damit die Akzeptanz, sich in einer solchen Bedrohungssituation an einer Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zu beteiligen, massiv beeinträchtigt. Alle Infoveranstaltungen waren zu diesem Zeitpunkt schon abgesagt.

Das Bündnis fordert eine realistische Fristverlängerung für den Zeitraum einschließlich der Geltung der 5. Corona-Eindämmungsverordnung, also bis zum 27. Mai. Daher will das Bündnis die Verfassungskonformität der unangemessen kurzen Verlängerungsfrist vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen.

Derzeit bereitet das Bildungsministerium einen Erlass vor, durch den die Unterrichtsstunden für die Schüler*innen an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen massiv beschnitten werden sollen. Begründet wird die Kürzung mit dem derzeitigen Mangel an Lehrkräften und der mangelnden Unterrichtsversorgung gerade an diesen Schulformen. „Das genau ist das Anliegen des Volksbegehrens, dass solche Kürzungen nicht mehr in Organisationserlassen des Bildungsministeriums und in aller Heimlichkeit erfolgen dürfen.

Die Personalzuweisungen für die Schulen müssen gesetzlich festgelegt werden, damit sie der Kontrolle durch das Parlament unterliegen und öffentlich diskutiert werden können“, kommentierte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, den bekannt gewordenen Erlass. Geplant ist vom Ministerium für Bildung, an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen in fast allen Fächern die Stundentafel zu verkürzen, Klassenleitungs- und Förderstunden zu streichen und die schülerbezogene Stundenzuweisung vor allem für die größeren Schulen einzuschränken.

Nicht zuletzt diese Erlassänderung, aber auch die stetigen Versuche der Landesregierung, das Volksbegehren zu torpedieren, haben das Bündnis bewogen, noch einmal deutlich zu bekräftigen, dass die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren auf jeden Fall weitergeht.

Matthias Rose, Vorsitzender des Landeselternrates in Sachsen Anhalt, bekräftigte: „Wir sind durch eine gigantische Solidaritätsaktion, den Corona-Lockdown, noch ziemlich weit von unserem Ziel der ca. 170.000 Unterschriften entfernt. Jetzt bitten wir alle Menschen in Sachsen-Anhalt um Solidarität für unser Volksbegehren und damit letztlich um Solidarität für unsere Kinder. Erst recht im Umfeld der laufenden Rekord-Neuverschuldung sollten wir unsere Kinder ohne Mangel an pädagogischem Personal in den Schulen bestmöglich vorbereiten, diese Last auch bewältigen zu können.“

Mit dieser dringenden Bitte und mit einer social-media-Kampagne möchten die Initiator*innen des Volksbegehrens erneut auf sich aufmerksam machen und die Unterschriftensammlung forcieren. Wir im Bündnis sind zuversichtlich: Wir haben Zeit verloren, aber unsere Entschlossenheit und Überzeugung sind geblieben. Gezählt und abgerechnet wird zum Schluss!

Zum Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“:

Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von Eltern-, Schüler- und Pädagogen-Verbänden sowie Politiker*innen aus Sachsen-Anhalt. 

Mitglieder im Bündnis sind:
Landeselternrat – Schulen (LER),
Landeselternvertretung – Kita (LEV),
Elternrat-Initiative „Bildung in Not“ Magdeburg (BiN),
Landesschülerrat (LSR),
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
Verband Bildung und Erziehung (VBE),
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
Partei Die LINKE,
Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Sachsen-Anhalt e.V. (LSFV),
Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e.V. (GTS),
Das M steht für Mut e.V.,
Bundesverband Mittelständischer Wirtschaft (BVMW)

Sprecher*innen für das Bündnis sind:
Eva Gerth (GEW), Tel.: 0151/652 317 38,
Thomas Jaeger (Landeselternrat), Tel.: 0173/310 50 69
Tom Seil (Landesschülerrat), Tel.: 0173/973 38 60

Weitere Informationen
https://www.DenMangelBeenden.de/

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