Mit Ablauf der Einspruchsfrist heute Nacht gilt das Volksbegehren für eine Änderung des Schulgesetzes formal als zulässig. Damit kann die Unterschriftensammlung am 8. Januar 2020 offiziell beginnen. Binnen eines halben Jahres müssen dann 9 Prozent der Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt schriftlich ihre Unterstützung des Anliegens dokumentieren. Ziel ist eine bessere personelle Ausstattung der Schulen und klarere Plangrößen für die Ausbildung und Einstellung.
Stellvertretend für das Bündnis erklärte Thomas Jaeger vom Landeselternrat: „Mit dem Ablauf der Frist haben wir heute die Gewissheit, dass unsere bisherigen Mühen nicht umsonst waren. Für die weitere Arbeit und den Erfolg des Volksbegehrens sind wir zuversichtlich. Angesichts des gegenwärtigen Mangels an den Schulen muss sich die Situation für die Kinder, Eltern und Pädagogen deutlich verbessern. Ab Januar haben alle Wahlberechtigten die Chance, sich aktiv für diese Verbesserungen einzusetzen.“ Dabei betonte er auch, dass sich das Bündnis Gesprächen mit dem Kabinett nicht verschließen werde. Eine bewusste Übertreibung der Folgen des Volksbegehrens sei dafür jedoch wenig förderlich und könne einer zukünftigen guten Versorgung der Schulen nur schaden.
Mitte Oktober hatte das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunftgeben!“ dem Ministerium für Inneres und Sport etwa 6.500 Unterstützungsunterschriften überreicht. Nach deren Prüfung und Annahme ist nun klar, dass Anfang des kommenden Jahres offiziell der Startschuss für die eigentliche Unterschriftensammlung fallen kann. Mit der geplanten Änderung sollen im Schulgesetz des Landes verbindliche Personalschlüssel für die Anzahl von Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiter*innen und Schulsozialarbeiter*innen festgeschrieben werden. Als Orientierungsgrößen wurden dabei die Unterrichtsversorgung und personelle Ausstattung der Schuljahre 2009 bis 2013 gewählt. Die seitdem erfolgten quantitativen Einbußen, die allen Kindern, Eltern und Beschäftigten zu schaffen machen, würden damit lediglich zurückgenommen.
Kommen innerhalb von sechs Monaten etwa 170.000 gültige Unterschriften zusammen, muss der Gesetzesvorschlag im Landtag behandelt werden. Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf nicht unverändert an, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Es wäre erst der zweite Volksentscheid in der Geschichte des Landes.